Schulprogramm / Erziehungsvereinbarung / Schulordnung

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Auszüge aus dem Schulprogramm


Inhaltsverzeichnis

  1. Vorwort
  2. Grund- und Vorsätze für das Leben und Lernen in unserer Schule
  3. Allgemeines Schulprofil der KGS Bierstraß
       3.1 Schulgebäude und Schulumfeld
       3.2 Kollegium/Schulpersonal
       3.3 Sachausstattung
  4. Unterricht allgemein
       4.1 Weitere Unterrichts- und Organisationsformen 
       4.2 Zusammenarbeit mit Institutionen
       4.3 Außerschulische Lernorte
       4.4 Zum Tagesablauf
       4.5 Jahrgangsstufe 1 und 2 "Konzept Schuleingangsphase"
       4.6 Jahrgangsstufe 3 und 4
       4.7 Religionsunterricht
       4.8 Klassenlehrer / Fachlehrer
       4.9 Vertretungsstunden
       4.10 Fördermaßnahmen, auch Gemeinsamer Unterricht (GU)
  5. Einsatz der Neuen Medien an unserer Schule
  6. Schulleben
       6.1 Einschulungsverfahren
       6.2 Schulanfang
       6.3 Elternabende allgemein
       6.4 Betreuungsmaßnahme "Gesicherte Halbtagsschule" 8.10 - 13.25 Uhr
       6.5 Elternsprechzeiten = Beratungswoche
       6.6 Jugendamt der Stadt
       6.7 Polizeibehörde
       6.8 Sport
       6.9 Wettbewerbe
       6.10 Öffnung von Schule
       6.11 Umwelterziehung
       6.12 Gesundheitserziehung
  7. Schulorganisation
        7.1 Zeitraster
  8. Übergang zu weiterführenden Schulen
        8.1 Info Abend für Eltern
        8.2 Information für Schüler
        8.3 Erstes Beratungsgespräch
        8.4 Besuch der weiterführenden Schulen
        8.5 Zweites Beratungsgespräch
        8.6 Anmeldung an einer weiterführenden Schule
  9. Schulbus
  10. Entwicklungsziele nach Evaluation (Dez 2005)
        10.1 Schulprogramm – Entwicklung (Zwischenbericht und Evaluationsergebnisse)
  11. Förderverein
  12. Offene Ganztagsschule
  13. Anhang:
          Erziehungsvereinbarung
          Schulordnung

 

1. Vorwort

Dieses Schulprogramm ist eine Gemeinschaftsarbeit des Kollegiums unserer Schule im pädagogischen, mit Einbeziehung der Elternpflegschaft im erzieherischen Bereich und zuletzt mit Genehmigung der Schulkonferenz.

Mit diesem Schulprogramm wollen wir der Öffentlichkeit mitteilen, mit welchen Zielen, Formen und Inhalten wir versuchen, dem Bildungs- und Erziehungsauftrag, der durch die Verfassung, die aktuellen Richtlinien und Lehrpläne und der Ausbildungsordnung des Landes NRW festgelegt ist und nicht zuletzt den Bedürfnissen der Kinder gerecht zu werden.

Die Arbeit mit dem Schulprogramm ist hiermit nicht für alle Zeit festgeschrieben, sondern bedarf der Überprüfung und Erweiterung im Sinne einer Evaluation, wie sie zum Teil bereits stattgefunden hat, zuletzt im Juni 2007.

Als oberstes Leitziel soll gelten:
Wir wollen unsere Schüler und Schülerinnen in einem humanen Umfeld dazu befähigen, wesentliche Kulturtechniken zu beherrschen, kreative Kräfte zu entdecken und die soziale und ökologische Kompetenz aller Beteiligten fördern (Kronenburg 1999).
 
Wir möchten gleichzeitig darauf aufmerksam machen, dass einige Prozesse noch in der Entwicklung sind. Wir alle haben die feste Absicht, mit diesem Schulprogramm zur Qualitätsverbesserung unserer Bildungs- und Erziehungsarbeit zum Wohle der Kinder beizutragen.

Herzogenrath, im April 2005, ergänzend überarbeitet im Juni 2007
 
Das Kollegium der KGS Bierstraß und die Schulkonferenz
 

 
2. Grund- und Vorsätze für das Leben und Lernen in unserer Schule

Persönliche Zuwendung zum Schüler und ein enges Vertrauensverhältnis zu den Eltern soll ein Grundsatz unseres schulischen Handelns sein.

Schule als Lebens-, Lern- und Erfahrungsraume soll gemeinsam mit allen Lehrern (einschl. nicht lehrendem Personal), mit Schülern und Eltern auf der Grundlage der Richtlinien gestaltet und erschlossen werden.

Hierzu haben Kinder, Eltern und Lehrer eine Erziehungsvereinbarung entworfen und zur Verpflichtung unterschrieben (s. Anhang).

Leben und Lernen in der Schule soll Freude machen und dadurch das Erbringen von Lernleistungen erleichtern, aber auch die Erfahrung vermitteln, dass „vor dem Erfolg der Schweiß fließen“ kann.

Dies gilt auch für die Zusammenarbeit innerhalb des Kollegiums.

Das Lernen an unserer Schule ist leistungsorientiert, berücksichtigt aber in besonderem Maße die individuelle Leistungsfähigkeit des einzelnen Schülers und verpflichtet, Leistungsnormen der gesellschaftlichen Entwicklung anzupassen.

Unsere schulische Arbeit soll Kopf, Herz und Hand ansprechen und damit die ganze Person erfassen.

Unterricht wird grundsätzlich so gestaltet, dass reine Wissensvermittlung vermieden wird.

Er soll dem Kind helfen, selbstständig zu werden.

Deshalb sollten Schüler auch Gelegenheit erhalten,

  • Lehr- und Lerninhalte selbstständig zu erschließen,
  • von der Schulgemeinde gesetzte Normen bewusst zu erfahren,
  • Regeln zu setzen und einzuhalten,
  • Verantwortung zu übernehmen  
  • und Achtung und Zuwendung zu erleben, sowohl von den Lehrern als auch untereinander.


Vielfältige Formen von Leben und Lernen in der Schule sollen von allen Beteiligten erdacht und praktiziert werden.

Gespräche, Feste und Feiern, Schulwanderungen und Schulfahrten sind günstige Anlässe zu gemeinsamen Aktivitäten und Handlungen.

Kinder, die durch anstrengendes Lernen zu grundlegenden und damit lebenswichtigen Kenntnissen und Fertigkeiten gelangen, haben dadurch die Fähigkeit zur mündigen Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und somit Lebenstüchtigkeit erworben.

Zur Verwirklichung dieser Grundsätze bieten sich offene Unterrichtsformen an, siehe nach bei 4. „Unterricht“

 
3. Allgemeines Schulprofil


3.1  Schulgebäude und Schulumfeld

Das Schulgebäude wurde in den Jahren 1896/97 errichtet und war für die Kinder der Beschäftigten der Zeche Nordstern und auf jahrelanges Bestreben für die Noppenberger Bevölkerung bestimmt. Das Gebäude selbst und auch die Häuserzeile existieren noch. Beide bilden heute den typischen Mittelpunkt von Bierstraß. Das Schulgebäude ist zweistöckig. In Parterre und im ersten Obergeschoss sind jeweils vier Klassenräume untergebracht. Im ausgebauten Dachgeschoss befinden sich ein Raum für die Halbtagsbetreuung bzw. Hausaufgabenbetreuung der OGS (auch als Mehrzweckraum nutzbar), ein Lehrmittelraum, der PC-Raum, das Lehrerzimmer, das Sekretariat sowie das Schulleiterzimmer.

Der Betreuungsraum hat als Fluchtweg eine breite Feuertreppe. Der Schulhof der Grundschule ist dem Schulgebäude vorgelagert und durch Bäume, Sträucher und Blumen begrünt. Außerdem sind zwei Basketballkörbe sowie eine Kletterwand, ein Turngerüst und eine Tischtennisplatte vorhanden. In einem Stahlcontainer werden verschiedene Pausen- und Spielgeräte gelagert, die von den Schülern während der Pausenzeiten gegen Pfandmarken entliehen werden können.

Hinter dem Schulgebäude befindet sich ein Schulgarten mit den beiden Container-Gruppenräumen der Offenen Ganztagsschule, zudem ein Wasserbiotop.
Neben dem Schulgarten befindet sich die Turnhalle (ca. 25x12 qm). Eine Schwimmhalle ist nicht vorhanden, jedoch wird ein in unmittelbarer Schulnähe befindliches Lehrschwimmbecken für den Schwimmunterricht genutzt.

Das Parken in Schulnähe ist auf städtischen Parkplätzen möglich. Zudem verfügt die Schule über eine gute Verkehrsanbindung.
 

3.2 Kollegium/Schulpersonal

Zum Kollegium gehören z.Zt. die Schulleiterin, zehn Lehrerinnen, eine Lehramtsanwärterinnen und eine Sonderschullehrerin, die im Gemeinsamen Unterricht (GU)  mehrere Schüler/innen mit den Schwerpunkten Lernbehinderung und sozial-emotionalem Förderbedarf betreut( s. GU). Zum nicht-lehrenden Personal gehört eine Sekretärin, ein Hausmeister. Gereinigt wird durch eine Fachfirma.

Der Hausmeister übernimmt zudem die Tätigkeit des Schülerlotsen.

Von 12:00 bis 13:25 übernehmen zwei Betreuerinnen die Beschäftigung von Kindern in der Halbtagsbetreuung HTB  („ Gesicherte Halbtagsbetreuung 8 bis 13“ ) .

In das Kollegium integriert gehört das Personal der Offenen Ganztagsschule (OGS) mit der Koordinatorin und einer Zweitkraft, dazu kommt eine Kraft für die Essensausgabe (s. Punkt 12).
 

3.3  Sachausstattung

Im Haus existiert eine Lehrerbibliothek sowie seit mehreren Jahren auch eine zentrale Schülerbücherei neben den einzelnen Klassenbüchereien. Die Zentralbücherei wird von zwei Elternteilen und Schüler/innen betreut.

Die Schule verfügt über eine gut sortiertes Orffsches Instrumentarium. Ein Klavier ist vorhanden, wird jedoch nicht genutzt. Des weiteren: ein Beamer, ein 16-mm Filmgerät, 1 Diagerät, je ein CD-Spieler in jeder Klasse, ein Fernsehgerät mit Videorekorder und DVD-Player und 4 Overhead-Projektoren.

Im Rahmen des Medienentwicklungsplans der Stadt Herzogenrath sind  in den Klassen 1 und 2 je ein PC und in den Klassen 3 und 4 je zwei PC vorhanden, auf jeder Etage kann ein Laser-Drucker angesteuert werden. Zudem gibt es ein Computerlabor mit 4 PCs  inklusive Druckern. Alle PCs sind untereinander vernetzt und haben kontrollierten Zugang zum Internet.

Die Schule verfügt über eine umfangreiche Kücheneinrichtung in den Räumen der OGS und kann in den Vormittagsstunden genutzt werden.


4. Unterricht allgemein

Aufbauend auf den Richtlinien und Lehrplänen zur Erprobung von NRW und ab 01.08.2005 verpflichtend, erfolgt die Planung des Unterrichts. (Arbeitsplanorientiert).

Nach dem Prinzip der pädagogischen Methodenfreiheit ist jede Fachlehrerin frei in der Wahl ihrer Unterrichtsformen unter Einbeziehung ihres persönlichen Stils und der individuell besetzten Lerngruppen, sofern sie sich an das Prinzip der Schülerorientierung halten, und sofern sie nicht den teammäßigen Absprachen oder dem Schulprogramm widersprechen. Die Lehrer der jeweiligen Parallelklassen planen in der Vor - und Nachbereitung gemeinsam ihren Unterricht. Offene Unterrichtsformen zu festen Unterrichtszeiten (ohne offenen Schulanfang) sind Grundsatz der gesamten schulischen Arbeit an der Katholischen Grundschule Bierstraß, wobei sinnvoller Frontalunterricht, wenn auch nicht die Regel, aber auch nicht verboten ist. Es werden offene Unterrichtsformen folgender Art genutzt:

  • Stationenlernen, Werkstattunterricht, Wochenplan, Themenplan, Arbeitsplan, Projektarbeit.
  • Lehrgänge durch Lehrmittel, klassen – und jahrgangsübergreifende Projekte, sowie lehrerzentrierte Lern- und Übungsformen.
  • Die Mathematik orientiert sich lehrgangsmäßig an einem Unterrichtswerk „Welt der Zahl / neu“ mit der Zielvorgabe: Verbesserung der mathematischen Denkfähigkeit.
  • Schuleingangsphase s. a.a. Stelle

 

4.1 Weitere Unterrichts – und Organisationsformen

Für Arbeitsgemeinschaften sind einige Ressourcen vorhanden. Vorrangig wurden jedoch neben dem Förderunterricht der Klassen weitere  Sprach-Integrationsstunden, auch LRS eingerichtet.

Zu den Erziehungs- und Ordnungsmaßnamen der Schule zählen die Schulordnung (s. Anhang), die Busordnung sowie eine neu entwickelte Elternvereinbarung, die für Lehrer, Eltern und Kinder die Grundlagen unserer gemeinsamen Erziehungsbemühungen bildet (s. Anhang).

Streitschlichtung mit Lehrermediation, bzw. in Form einer Arbeitsgemeinschaft kann zurzeit, obschon erforderlich, nicht angeboten werden. Präventiv wurde in den Klassen 2 – 4 das „Coolness“-Programm mit Verhaltensstrategien von einem vom Förderverein honorierten Trainer durchgeführt. Diese Maßnahme ist im Sachunterricht integriert. Fortsetzung für vorigen Jg. 1 erfolgt.

Muttersprachlicher Unterricht wird wegen mangelnder Nachfrage nicht angeboten.

Nach den Richtlinien erhalten die Klassen 3 und 4 Englischunterricht.

Konferenzen und Dienstbesprechungen werden in regelmäßigen Abständen abgehalten. Konferenzbeschlüsse werden protokollarisch festgelegt und sind verbindlich. Mindestens halbjährlich findet eine kollegiumsinterne Fortbildung zu einem Thema aus dem Schulprogramm statt (s. Entwicklungsziele).

Als Mitwirkungsorgane arbeiten die Elternpflegschaften und die Schulkonferenz eng mit der Schulleitung zusammen.

Zu den jahreszeitlich gebundenen Feiern und Ritualen zählen: Weihnachten, Karneval der Schule, Ostern, Schuljahresabschluss, Einschulung, Erntedank, St. Martin, Geburtstage.

Schulgottesdienste finden wöchentlich alternierend zwischen Klasse 3 und 4 als verpflichtende Veranstaltung statt. In Klasse 4 auch evangelischer Gottesdienst.

Vertretungsunterricht:
Bei kurzfristigem Ausfall einer Lehrkraft erfolgt die Vertretung durch die Lehrer der Parallelklassen bzw. durch „Freistundenkräfte“. Bei längerfristigem Ausfall einer Lehrperson wird der Vertretungspool beantragt.

Klassenfahrten, verbunden mit Jugendherbergsaufenthalten, werden ein bis zwei Mal im Verlauf der Grundschulzeit durchgeführt.

Elternsprechzeiten finden in regelmäßigen Abständen in jedem Halbjahr nachmittags statt. Nach Absprache besteht jedoch immer die Möglichkeit, die Sprechzeiten der Lehrerinnen zu nutzen oder auch außerplanmäßige Sprechzeiten zu vereinbaren. Außerdem soll ein Elternheft die aktuelle Verbindung zwischen Elternhaus und Schule halten.

Die Zeugnisausgabe erfolgt in der Regel in den Klassen 1-2 schon einige Tage vor dem letzten Schultag eines Schuljahres. Auf diese Weise wird den Eltern Gelegenheit zur Rücksprache gegeben.

Die Sicherheitsbestimmungen der Schule sind durch den Schulträger festgelegt. Es finden regelmäßige Feuerschutzübungen statt, sowie der jährliche vorgeschriebene Sicherheitscheck.
 

4.2  Zusammenarbeit mit Institutionen

Im Rahmen des Projektes „Erfolgreich starten“ findet eine konzipierte Zusammenarbeit mit den Kindertagesstätten statt. Ebenso arbeitet die Schule bei Bedarf mit anderen Grundschulen im Netzwerk, weiterführenden Schulen, Sonderschulen, dem schulpsychologischen Dienst, Kirchen, Pfarramt, Jugendamt, Sozialamt sowie Ausländeramt zusammen.

 
4.3 Außerschulische Lernorte

Zu den außerschulischen Lernorten zählen:

  • Bibliothek, Buchhandlungen
  • Theater, Museen
  • Gärten, Waldgebiete, ein Naherholungsgebiet
  • Spielplätze, Abenteuerspielplatz der Stadt
  • Städtische Institutionen wie Rathaus, Feuerwehr, Polizei, THW
  • Markt, Geschäfte spezieller Art
  • Denkmäler, historisch und kunstgeschichtlich
  • Neu ist die zeitweise Verlagerung des Kunstunterrichts in ein Künstleratelier



4.4  Zum Tagesablauf


Unterrichtszeiten: (s. detailliert Unterrichtsorganisation)
U.block I:      8.15 –   9.45 danach Große Pause
                 10.05 – 10.15 Frühstückspause
U.block II:   10.15 – 11.45 danach Hofpause
5.Stunde:   12.00 -  12.45
6.Stunde    12.45 -  13.25
 
Pausenregelung:
Bei Regen besteht die Möglichkeit der Regenpause in der Turnhalle.
In der ersten großen Pause gibt es die Innen- und die Außenpause. Die Kinder entscheiden eigenverantwortlich für die ruhige Innenpause (Spiele oder Bauecke, etc.) oder für die aktive Außenpause (diverse Pausengeräte stehen zur Verfügung). In der zweiten großen Pause gibt es nur eine Außenpause. Nach dem Endklingeln der großen Pause frühstücken die Kinder gemeinsam in der Klasse. ( s. Schulordnung)
 
 
4. 5 Jahrgangsstufe 1 und 2 „Konzept Schuleingangsphase“

A.   Unterrichtskonzept und Umsetzung

1.      Organisationsform:

Klassenverband.

Ergänzend dazu in Absprache mit dem Team der Eingangsstufen klassen- und/oder jahrgangsübergreifende Lerneinheiten. Dabei ist es für die Schüler bei individuellem Bedarf möglich, die Lerngruppen jahrgangsübergreifend zu wechseln.
Ebenfalls eingebunden in diese Fördermaßnahme ist die GU-Lehrerin durch ihre Arbeit mit leistungsdifferenzierten Gruppen, in Absprache mit den Klassenlehrerinnen.
Grundlage dieser Organisationsform ist die Teamarbeit der Lehrerinnen der Eingangsstufe einschließlich der GU-Kraft.
 
2.   Unterrichtsformen

Zu den gängigen Unterrichtsformen der Eingangsstufe gehören z.B.
Stationenlernen, Werkstattunterricht, Wochenplan, Themenplan, Arbeitsplan, Projektarbeit, leistungsdifferenzierte Fördergruppen, individuelle Trainingsangebote...
 
B. Unterrichtsinhalte der Schuleingangsphase am Beispiel des Faches Deutsch

•    Lesen durch Schreiben erfolgt durch Anlauttabelle, was die Kinder zuerst befähigen soll, lautgetreu zu schreiben. Als stützendes Angebot ist ein fibelorientiertes Unterrichtswerk vorhanden.
•    Neben der Erstellung freier Texte gilt ein Hauptaugenmerk der Rechtschreibung, die nach individuellen Fehlerdiagnosen zum Schreiben nach Regeln führen soll. ( Leßmann – Lernprogramm )
•    Ausgangsschrift ist die Druckschrift, als verbundene Schrift hat sich entsprechend des Lehrplans die VA etabliert.
 

4.6  Jahrgangsstufen 3 und 4

Deutsch: Spracherfahrung entwickelt sich an den abgesprochenen Sachthemen auch unter Einbeziehung mathematischer Aspekte weiter. Dadurch kommt das fächerübergreifende Prinzip zum Ausdruck. Als Hilfsmittel stehen Wörterbuch und ein integriertes Sach- Sprachbuch + Leßmann-Programm zur Verfügung.

Zu allen Bereichen wird entsprechende Lernsoftware (CD-Roms) angeboten (siehe 4.7“Neue Medien“).

In diesem Schuljahr 2006/07 werden stundenplanmäßig je 2 Stunden Englisch für Klasse 3 und 4 unterrichtet. Es liegt das Unterrichtswerk „Playway“ aus dem Klett-Verlag zugrunde.

Als Schreibprogramm wird in allen Jahrgängen nach entsprechender Fortbildung das Leßmann-Programm eingesetzt, mit dem wir im ersten Jahr der Einführung gute Erfahrungen machen konnten. Es dient der individuellen Förderung der Schriftsprachkompetenz inklusive Fehler-Diagnose.

 
4.7 Religionsunterricht

Die Kinder aller Konfessionen nehmen am Religionsunterricht teil. Er basiert auf den Aussagen des Neuen Testaments und vermittelt neben einem christlichen Gottesbild, die daraus hergeleiteten Werte. Die Kinder erhalten die Auseinandersetzung auch mit anderen Religionen in der Erziehung zur Toleranz.

Für die Klassen 3 und 4 wird jeweils ein 14-tägiger Gottesdienst in Zusammenarbeit mit den beiden Kirchengemeinden angeboten. (s. Schulgottesdienst)
 

4.8 Klassenlehrer / Fachlehrer

Es gilt grundsätzlich das in AO-GS vorgesehene Klassenlehrerprinzip, das sich jedoch mit steigender Jahrgangsstufe zu Gunsten eines gemäßigten Fachlehrerunterrichtes lockern kann. Besonders in Klasse 4 sollte eine pädagogisch vertretbare Anzahl von Fachlehrern in den Unterricht einbezogen werden, auch um die Kinder auf die Fachlehrerpraxis an der weiter weiterführenden Schule vorzubereiten. Außerdem ist es sehr wichtig, dass Kinder lernen, sich auf unterschiedliche Lehrerpersönlichkeiten einzustellen. Ideal wäre, dass neben der weiblichen Komponente der Lehrerin auch eine männliche Lehrperson den Kindern als Identifikationsfigur zur Verfügung stände.

 
4.9 Vertretungsstunden

Die Schule hat im Rahmen des Einsatzes von Vertretungspoolkräften ein schulspezifisches Vertretungskonzept entwickelt, das in einer Akte konzentriert wurde als Hilfe für die Vertretungslehrer.

Dieser Ordner ist im Sekretariat für jedermann zugänglich aufbewahrt und soll am Anfang eines Schuljahres aktualisiert werden.

Außerdem ist wegen der gemeinsamen Planung und durch Kenntnis der Kinder aus den klassenübergreifenden Unterrichtsphasen die Parallelkollegin in der Lage, den Vertretungsunterricht zu koordinieren.
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4.10  Fördermaßnahmen, auch Gemeinsamer Unterricht (GU)

In verstärktem Maße fordern die Neuen Richtlinien die individuelle Förderung jedes einzelnen Kindes. Auf der Grundlage von Lernstandserhebungen bzw. Diagnosen sind in festgelegten Abständen der Lernzuwachs bzw. die Lerndefizite der Kinder festzuhalten, um entsprechende Fördermaßnahmen zu treffen. Dies geschieht in Formen des Offenen Unterrichts durch frei gewählte oder gelenkte Lernangebote als innere Differenzierung oder in Form von Gruppenförderung im Rahmen der Förderstunden.

Für Kinder mit sprachlichen Problemen (z.B. Migrantenkinder) werden in diesem Schuljahr Integrationsstunden angeboten und durchgeführt. Hierbei sind auch LRS – Kinder einbezogen.

Ein wichtiger Bestandteil der Förderung ist der Gemeinsame Unterricht (GU).Zur Zeit werden 4 Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf von einer Sonderpädagogin gefördert. Diese Kinder haben den Förderschwerpunkt Lernen oder soziale und emotionale Entwicklung.

In Zusammenarbeit mit der jeweiligen Klassenlehrerin werden individuelle Förderpläne entwickelt, unter Einbeziehung der elterlichen Erziehungsverantwortung. Diese Pläne werden bei regelmäßig evaluiert und angepasst. Die Fördermaßnahmen umfassen Einzel – und Gruppenförderung, auch im Klassenverband, zur motorischen und sozialen Entwicklung werden jahrgangsübergreifende Bewegungsstunden durchgeführt.

Bei gravierenden Lernstörungen kann nach Rücksprache mit den Erziehungsberechtigten ein Verfahren zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs (VO-SF) eingeleitet werden. Es endet in Übereinkunft mit Grund- und Sonderschullehrerin mit der Entscheidung: Förderschule oder Gemeinsamer Unterricht (GU) durch eine Sonderschullehrerin in der Grundschule. Die Anzahl der GU-Stunden unterliegt gesetzlichen Regeln nach vorhandenen Ressourcen.

 
5. Neue Medien

Einsatz der Neuen Medien an unserer Schule

Konzept "Neue Medien“   

A.    Technische Voraussetzungen


-         schulinternes Netzwerk mit Netzwerkdruckern
-         pro Klasse ein bis zwei Computer
-         ein Übungsraum mit vier Computern u. Farbdrucker

B.    Unterrichtlicher Einsatz


-    Klassen 1 und 2 Einsatz von CD Rom- Programmen mit Unterricht begleitender Lernsoftware
-    Klassen 3 und 4 dto. zusätzlich AG um den Umgang mit dem Internet zu erlernen
-    Internet-Einsatz zur Recherche in allen Unterrichtsbereichen
-    Textverarbeitungsprogramme zur Herstellung und Gestaltung von Texten,  Plakaten, Büchern usw.
-    individuelle Förderprogramme die schuljahresübergreifend ab dem ersten Schuljahr fortlaufend eingesetzt werden können
-    Internet - AG
                   - setzt sich aus 8 Schülerinnen und Schülern des 3. und 4. Schuljahres  zusammen
                   - wöchentliches Treffen im Computerraum
                 Inhalte: Allgemeine Einführung in den Umgang mit dem Internet
                            • Einführung in die Hard- und Software
                            • Funktionsweise des Internets
                            • Aufbau von Webseiten/Internetadressen
                            • Einführung in Suchmaschinen  
                            • Recherchieren im Internet
                            • Aktuelle Surftipps

C.     Eigene Homepage
www. kgs-bierstrass.de

 
6. Schulleben


6.1 Einschulungsverfahren

Die folgenden Vorbereitungsschritte sind wichtige Bestandteile unserer Einschulung:
 

6.1.1 Anmeldung im Schulbüro und Gespräch mit der Schulleiterin


         in Verbindung mit einer Sprachstandserhebung nach „fit für Deutsch“
         bis 15. Nov. nach Einladung durch das Schulamt. Ab 01.08.2007 freie Grundschulwahl der Eltern (neues Schulgesetz).
 

6.1.2 Schulärztliche Untersuchung nach Termin durch Sekretariat

 

6.1.3 Infoabend für die Eltern

Den Informationsabend gestaltet die Schulleiterin in Absprache mit den eventuellen Klassenlehrern (vorbehaltlich!).
 

6.1.4 Kieler Einschulungsverfahren

Das Unterrichtsspiel als Bestandteil des Kieler Einschulungsverfahrens wurde bisher u.a. zur Feststellung der Schulfähigkeit der Schulneulinge durchgeführt. U.U. war nach dem Ergebnis eine Zurückstellung mit Besuch eines Schulkindergartens oder ein VO-SF zur Förderung an einer Sonderschule bzw. Gemeinsamer Unterricht erforderlich. Diese Möglichkeiten entfallen nach dem neuen Förderungsgesetz, und alle Kinder, außer Seh,-Körper-und geistig Behinderte gelangen zur Integrativen Schuleingangsphase an die Regelschule. Somit erübrigt sich dieses Verfahren. Zur Bestimmung des individuellen Schulfähigkeitsprofils werden u.a. in enger Zusammenarbeit die Beobachtungsbögen der Kindertagesstätten und das Gespräch mit der Erzieherin herangezogen. Diese Aufgabe wird schulischerseits von einem Team, bestehend aus den möglichen Klassenlehrerinnen, der GU-Lehrerin und der Schulleiterin durchgeführt.

Das „Unterrichtsspiel“ wird aber weiterhin zusätzlich für Kinder bei Antrag zur vorzeitigen Einschulung durchgeführt, dabei ist auch die Sonderpädagogin zur Beobachtung und Beurteilung zu beteiligen.


6.1.5  Paten der Schulneulinge und Kennenlernen der Schule


Jeder Schulneuling erhält einen Paten aus dem 1. danach 2. Schuljahr. Durch den Umgang mit den Patenkindern sollen die Schulneulinge die neue Schule und damit verbunden, neue Kinder kennen lernen. Die Paten sind in die Verantwortung genommen, mit ihrer Erfahrung die Neulinge an das Schulleben heranzuführen.
 
Dies geschieht an einem Kennenlerntag mit Einladung in der Zeit von 10.00 bis 12.00Uhr statt (ohne Eltern).

Dabei werden verschiedene Aktivitäten angeboten: Basteln, Spielen und Malen in den Klassenräumen der 1. Schuljahre, Spielen mit den Kleingeräten auf dem Schulhof; Geräteparcours in der Turnhalle.


6.1.6 Anschreiben der Schulleiterin an die Eltern

mit Informationen zum Schulbeginn, Gruß der neuen Lehrerin und Anschaffungsliste, wenn nicht Sammelbestellung durch Klassenlehrerinnen.
 

6.2 Schulanfang



6.2.1 Ablauf des 1. Schultags


Der erste Schultag des Neulings (der 2.Schultag nach den Sommerferien) beginnt mit einem Gottesdienst für die Schulneulinge und ihre Angehörigen. Danach werden sie in der Schule begrüßt. Diese Begrüßung findet je nach Wetter in der Turnhalle oder im Schulgarten statt. Nach einer kurzen Begrüßung durch die Schulleiterin findet eine kleine Vorstellung von Kindern der Schule statt. Nachdem die Kinder ihren KlassenlehrerInnen zugeordnet wurden und mit diesen in die Klassenräume gegangen sind, werden für die Eltern weitere Informationen gegeben.

In den Klassenräumen findet der erste kleine Unterricht statt. Der erste Vormittag endet ungefähr nach drei Stunden.
 

6.2.2 Elternabend für die 1. Schuljahre


Mit dem Informationsschreiben wurden die Eltern schon frühzeitig zum ersten Elternabend eingeladen, an dem u.a. die Klassenpflegschaft gewählt wird. Neben den organisatorischen erhalten die Eltern auch Informationen zu den Zielen, Inhalten und Methoden des Unterrichts. Ein wichtiger Bestandteil ist auch die Erläuterung der Erziehungsvereinbarung, die deutlich macht, dass Schulleben eine gemeinsame Anstrengung von Kindern, Lehrern und Eltern ist.


6. 3   Elternabende allgemein

Elternabende finden im Rahmen des Schulmitwirkungsgesetzes als konstituierende Klassenpflegschaftssitzungen in den ersten zwei Wochen nach Beginn des Schuljahres statt, so dass die Schulpflegschaft in der 3./4. Woche mit der Wahl des/der Schulpflegschaftsvorsitzenden und  der Elternvertreter für die Schulkonferenz abgehalten werden kann.

Die Schulkonferenz tritt in der 4./5. Woche zusammen, um sobald wie möglich die für die organisatorischen, unterrichtlichen und erzieherischen Aufgaben der Schule grundlegenden Entscheidungen treffen zu können. Sie setzt sich aus Vertreten der Eltern-und Lehrerschaft zusammen. Allen Beteiligten dieser Mitwirkungsorgane wird der Text des Schulmitwirkungsgesetzes zugänglich gemacht.
Weitere Elternabende finden nach Bedarf statt. Der Einladende ist die (der) Vorsitzende der Klassenpflegschaft.


6.4  Betreuungsmaßnahme „Gesicherte Halbtagsschule“ 8.10 –13.25 Uhr

Die Schule bietet die Möglichkeit der gesicherten Betreuung von 8.10 Uhr bis 13.25 Uhr. In der Zeit von 12.00 Uhr bis 13.25 Uhr werden die Kinder in einer Betreuungsgruppe unter der Aufsicht von zwei erfahrenen Betreuerinnen, Frau Lemmen und Frau Esser sinnvoll beschäftigt.

Inhalt und Umfang der Betreuung ergeben sich aus:
•    der Arbeitsplatzbeschreibung des Schulträgers
•    einem Aufgabenkatalog nach Konferenzbeschluss

Interessenten wenden sich direkt an die Koordinatorin Frau Voit-Mitt. Es erfolgt eine Information und ein Vertrag mit dem Träger.

Kosten z.Zt.: pro Monat 22 Euro, bei Geschwisterkindern 11 Euro.

Offene Ganztagsschule (OGS) siehe 12


6.5 Elternsprechzeiten = Beratungswoche

Die Elternsprechtage finden in der unterrichtsfreien Zeit statt und unterstehen der Genehmigung durch die Schulkonferenz.

Zeitlicher Rahmen:

Erstes Halbjahr:                                     
Klasse 1: Vor den Herbstferien
Klassen 2 , 3 und 4 : Erste Novemberwoche

Zweites Halbjahr:
Klasse 4: Möglichkeit einer II. Beratung nach dem Halbjahreszeugnis  
Klassen 1 -3:  Im Bereich der Osterferien
Klasse 1 und 2 : Am Schuljahresende mit Ausgabe der Zeugnisse
 
 
6.6   Jugendamt der Stadt

Bei Verdacht einer Kindeswohlgefährdung wird das Jugendamt eingeschaltet, wie auch für Beratungen.


6.7  Polizeibehörde

Die Zusammenarbeit mit der Ortspolizei (Kommissariat) umfasst folgende Aufgaben:

  • Exkursion der 1. Klassen: Verkehrstraining an den Gefahrenschwerpunkten (nach Absprache mit Präsenzbeamten)
  • Radfahrausbildung der 4. Klassen: Blockunterricht unter Mithilfe der Eltern
  • Zusammenarbeit bei Kriminalität und anderen Schwierigkeiten, die Polizeihilfe erfordern, vornehmlich Gewaltprävention, Kindesmissbrauch
  • Schulwegsicherung



6. 8 Sport: „Bewegung in die Schule“, „Mobilitätserziehung“

  • Jede Klasse hat drei Wochenstunden Sport; die Fachlehrer sind bestrebt, diese gleichmäßig auf die Woche zu verteilen.
  • Um die Bewegungszeit der Kinder optimal auszunutzen, sprechen die Kollegen sich ab: aufwändige Parcours werden in der 1. Stunde aufgebaut, können den ganzen Vormittag genutzt werden und werden von der letzten Klasse in der 6.Stunde abgebaut.
  • Die 2. Klasse hat eine Doppelstunde Schwimmen in einem Lehrschwimmbecken der Nachbarschule mit dem Ziel Neuschwimmer auszubilden bzw. Schwimmer im Sinne der Mobilität zu fördern. Darüber hinaus erhalten diese Klassen wegen des Zeitverlusts beim Transport noch zwei Wochenstunden Sport, sofern die Ressourcen dies erlauben.  
  • Für förderbedürftige Kinder wird Sportförderunterricht erteilt, wenn Lehrerstunden zur Verfügung stehen (s. GU ).

 
6. 8.5  Mobilität in den Pausen

Die Schüler entscheiden, welche Art von Pause sie heute brauchen: eine ruhige Drinnenpause oder eine Draußenpause. Die Kinder, die drinnen bleiben, können in der Klasse lesen, malen, Musik hören, in der Bauecke spielen... Draußen bleibt genug Platz für Kinder, die großen Bewegungsdrang verspüren. Für die beiden Basketballkörbe gibt es einen Benutzungsplan, ebenso für die neue Tischtennisplatte. In einem Materialcontainer werden Spielgeräte zum Entleihen (gegen Pfandmarke) angeboten. Die Frühstückspause schließt sich an die Spielpause an. Auch das hat sich bewährt, es bietet die Vorteile eines offenen Anfangs, so dass wir alle guterholt und gestärkt in den 2. Unterrichtsblock starten können.

Der gesamte Schulsport ist mehr bewegungs - und weniger leistungsorientiert. Trotzdem sollen die Schüler auch die Möglichkeit haben, ihre sportlichen Leistungen zu messen. So nehmen wir jedes Jahr mit einer großen Gruppe Freiwilliger an den Schulstadtmeisterschaften in der Leichtathletik und im Fußball teil.

Das Prinzip „Bewegung in die Schule“ hat tatsächlich Bewegung in unsere Schule gebracht und unser Schulleben in vielen Punkten wesentlich bereichert.
 

6. 9 Wettbewerbe


Die vielseitig angebotenen Wettbewerbe werden je nach Themenwahl / Unterrichtsreihe in Anspruch genommen. Sekretariat und Schulleiterin geben die ankommenden Ausschreibungen an die Fachbetreuer zur Prüfung weiter.

Traditionell nehmen alle Schüler an dem Malwettbewerb der Volksbank teil, der sich dadurch auszeichnet, dass er soziale und umweltliche Themen anbietet, die kindgerecht umgesetzt werden können. Eventuelle Gewinne (Geldpreis) kommen den Kindern in Form von Pausenspielen o.ä. zugute.

Lesewettbewerb:
Veranstalter: Deutscher Börsenverein, Organisator: Stadtbücherei Herzogenrath
Die Klassenlehrerinnen entscheiden über Teilnahme. Pädagogische und fachdidaktische Gründe sind entscheidend.

Sportliche Wettbewerbe:  Stadtmeisterschaften der Grundschulen in den Disziplinen Leichtathletik und Fußball
 

6. 10  Öffnung von Schule

Die Zusammenarbeit mit den schulunterstützenden Einrichtungen wird praktiziert: 

Beratung und Hilfe durch Beratungsdienste, Jugendämter, private Therapeuten.

Vereine werden mit Übungseinheiten oder Brauchtumspflege in den Unterricht mit einbezogen.
 

6. 11 Umwelterziehung

Oberstes Ziel ist die Abfallvermeidung. Auf Elternabenden wird darauf hingewiesen, dass die Kinder Dosen für das Frühstück und geeignete Mehrfachbehälter für Getränke mit in die Schule bringen.

Der noch anfallende Abfall wird von den Kindern getrennt entsorgt. Umwelterziehung ist Bestandteil des Sachunterrichts.

Die Schule hat mit dem Schulträger im Jahr 1996 einen „Energiesparvertrag“ abgeschlossen, der beinhaltet, dass eingesparte Energiekosten zur Hälfte der Schule zugute kommen, wobei wiederum davon die Hälfte für energiesparende Maßnahmen verwendet wird.

Eine AG „Energiedetektive“ oder ähnliche schülerorientierte Maßnahme will versuchen, Mitschüler zu noch sparsamerem Energieverhalten anzuregen. Die Schule hat mit dem Schulträger eine Energie-Spar-Vereinbarung getroffen.
 

6. 12.  Gesundheitserziehung


In einer sehr umfangreich gestalteten Projektwoche wurden die Kinder, teilweise durch außerschulische Mediatoren über die Grundsätze einer gesundheitsbewussten Lebensweise aufgeklärt und setzten das meiste davon auch in der Tat um. Seitdem sind Kinder, Eltern und Lehrerinnen stark sensibilisiert und aufgeschlossen zu diesem Thema. Es ist geplant, eine Präsentation der Projekte im Internet zu veröffentlichen.
 


7.    Schulorganisation



7.1  Zeitraster

8.10 Uhr
1. Klingeln,
Schüler kommen in die Klassen    
 
8.15 UhrBeginn des 1. Unterrichtsblocks 
9.00 UhrBeginn der 2. StundeJede Klasse macht je nach Bedarf eine kleine Bewegungspause
9.45 UhrEnde des Blocks,
Klingel   
 
9.45 Uhr-
10.05 Uhr
große Pause,
Klingel    
Die Schüler entscheiden sich, ob sie auf den Schulhof gehen oder
in der Klasse bleiben, wo nur ruhige Aktivitäten erlaubt sind.
Bei Regen dürfen die Kinder auch in die Turnhalle.
Die jeweilige Aufsicht entscheidet über die Gruppengröße ca. 25 Schüler),
alle Schüler müssen Schuhe und Strümpfe ausziehen.
Die Außenaufsicht klingelt zur Regenpause.
10.05 Uhr-
10.15 Uhr
Frühstückspause      
10.15 UhrBeginn des 2. Unterrichtsblocks 
11.00 UhrEnde der 3. Stunde,
kein Klingelzeichen
Jede Klasse macht je nach Bedarf eine kurze Bewegungszeit.
11.45 Uhr Ende des 2. Blocks,
Klingel 
 
11.45 Uhr-
12.00 Uhr
2. große Pause,
Klingel     
Hofpause für alle
12.00 UhrBeginn des 3. Unterrichtsblocks 
12.45 UhrEnde der 5. Stunde,
Klingel
 
13.25 UhrEnde des 3. Blocks,
Klingel
 

 


8.   Übergang zu weiterführenden Schulen


8.1 Info-Abend für die Eltern


Anfang November findet ein Info-Abend statt, in dem die Schulleitung den Eltern einen Überblick über die weiterführenden Schulen gibt.    
 

8.2 Information für Schüler

Im Rahmen des Sachunterrichts wird das Thema ¬Weiterführende Schulen mit den Schülerinnen und Schülern behandelt.
 

8.3 Erstes Beratungsgespräch 

Nach dem Info-Abend besprechen der Klassenlehrer und die Erziehungsberechtigten im Rahmen eines Elternsprechtages, welche Schulform sie für das Kind geeignet halten. Der Vorschlag des Klassenlehrers und die Elternabsicht werden protokolliert und von beiden unterschrieben.

Abweichende Meinungen werden in der Zeugniskonferenz beraten.
 

8.4 Besuch der weiterführenden Schulen


Von Oktober bis Januar haben die Eltern und Schüler Gelegenheit, sich an Ort und Stelle über weiterführende Schulen zu informieren.

Die vierten Schuljahre besuchen außerdem während der Unterrichtszeit die Hauptschule Herzogenrath, wo die Kinder an Probeunterricht teilnehmen, während sich die Lehrer über die Hauptschule informieren können.
 

8.5 Zweites Beratungsgespräch


Nach der Ausgabe der Halbjahreszeugnisse mit den Empfehlungen für die weiterführenden Schulen haben die Erziehungsberechtigten noch einmal Gelegenheit, mit dem Klassenlehrer die jeweilige Empfehlung zu erläutern.  
 
8.6 Anmeldung an einer weiterführenden Schule

Die Schule informiert Eltern und Kinder über Termine, an denen die einzelnen Schulen Anmeldungen entgegennehmen.


9. Schulbus
 
Für die Kinder aus Niederbardenberg und Merkstein wird ein Schulbus eingesetzt. 

Die Haltestellen sind:
in Niederbardenberg: Spielplatz, Kindergarten, Kirche.
in Merkstein an der Gesamtschule.

Eine mit der Elternschaft abgestimmte und mit den Kindern besprochene Schulbusordnung regelt das Verhalten und die Sanktionen bei Verstößen. Erste Abmahnung, bei Wiederholung zeitweiliger Ausschluss vom Schülertransport.


10. Entwicklungsziele nach Evaluation (Dez 2005)

a) Unterrichtlich:

  • Einführung der Offenen Ganztagsschule zum Schuljahr 2005/2006
  • Einführung der Neuen Eingangsstufe
  • Verbesserung der Lese- und Schreibkompetenz der Schüler durch ein individuell gestaltetes Lese-RechtschreibkonVerbesserung der mathematischen Denkfähigkeit
  • Verbesserung der Unterrichtsqualität anhand von Standort orientierten Arbeitsplänen nach Maßgabe der neuen Richtlinien und Lehrpläne
  • Entwicklung einer sinnvollen Evaluationskultur zur Verbesserung von Unterrichtsqualität
  • Erweiterung des Lernens mit Neuen Medien nach Netzwerkeinrichtung

   
 b) Erzieherisch:

  • Erstellung eines Regelwerks zur Orientierung für ein friedliches Miteinander und zur Verbesserung des Streitklimas.
  • Einführung einer von allen Beteiligten erstellten Erziehungsvereinbarung.(s. Text)
  • Durchführung einer Schüler – und Eltern orientierten Maßnahme zur Gewaltprävention

 
 
10.1 Schulprogramm – Entwicklung (Zwischenbericht und Evaluationsergebnisse)
 
a)     Grund- und Leitsätze wurden durch eine Erziehungsvereinbarung konkret sanktioniert erweitert und haben sich bewährt. Alle folgenden innovativen Prozesse zur Qualitätsverbesserung basieren auf diesen Grundsätzen.
 
b)    Unterricht

03/04:
Erweiterung des Konzepts „Neue Medien“ durch Umsetzung des Medienentwicklungsplans der Stadt Herzogenrath in Form einer erweiterten Hardware und Einrichtung einer Serverkonstellation mit dem Ziel der kompletten Schulsoftware-Installation bis Januar 2006.
Evaluiert: Muss technisch verbessert werden durch die Möglichkeit, selbstständig die schullizensierten Programme installieren zu können.

Ausbildung von Kolleginnen zu „First Aid Assistences“

Intensivierung der Kooperation mit Kindertagesstätten durch regelmäßige Bereichskonferenzen und Beobachtungshospitationen mit der Schnittstelle „Schulfähigkeitsprofil“ basierend auf dem Konzept „Erfolgreich starten“.
Evaluiert: Schulfähigkeitsprofil muss inhaltlich gestrafft werden: Erstellung eines schulinternen Konzepts mit Sprachstandserhebung.

Versuch zur Hochbegabtenförderung durch GU in Zusammenarbeit mit entsprechend geschulter Sonderschulpädagogin
Evaluiert: Zum größten Teil gescheitert wegen mangelnder Kooperationsbereitschaft der Erziehungsberechtigten.
 
04/05:
Standort-orientierte Arbeitspläne als Umsetzung der neuen Richtlinien und Lehrpläne, Schwerpunkt “Sachunterricht“ und Umsetzung im kommenden Schuljahr
Evaluation am Ende des Schuljahrs 05/06

Stufen-Konzept zur Einführung der flexiblen Eingangsstufe:
Trimesterrhythmus: Klassenverband + Klassen- übergreifende + Jahrgangs- übergreifende Förderstunden (D; M) mit der Option, aufgrund der gewonnenen Erfahrung Jahrgangs- übergreifende Klassenverbände in der Eingangsstufe zu bilden.
Evaluiert im ständigen Team- Erfahrungsaustausch.

Erarbeitung eines Konzepts für Offene Gangstagschule (OGS) und Antrag über den Schulträger an die Bez.-Reg.
Genehmigung erteilt.

Vorbereitung zur Einführung eines individuellen Rechtschreib-Förderlehrgangs nach Beate Leßmann mit Fortbildungskonferenzen und Finanzierungskonzept durch Sponsoren.

Lernstandserhebung ergibt in einer Evaluation, dass die Mathematik-Teilbereiche Sachaufgaben und Geometrie stärker gefördert werden müssen. Hierzu werden die Arbeitspläne überarbeitet.
Im Fach Deutsch liegen die beiden Klassen leicht über dem Durchschnitt der Vergleichsschulen.
 
05/06:
Eröffnung der Offenen Ganztagsschule als Bestandteil des Schulprogramms und Umsetzung des pädagogischen Konzepts.
Evaluation findet in regelmäßigen Abständen in den Lehrerkonferenzen oder ad hoc mit den Kolleginnen (Sozialpädagoginnen) der OGS statt. Inhalte: Förderung der teilnehmenden Schüler bzw. Empfehlung von potentiellen Teilnehmern aufgrund von Bildungs - und Erziehungsdefiziten.
Grundsätzlich ist die OGS pädagogisch eine Bereicherung der Schule dank eines qualifizierten Teams, räumlich eine Entlastung der herrschenden Enge im Stammgebäude durch zwei Containerklassen.
Angestrebt: Noch engere Verknüpfung mit dem Schulsystem durch Bereitstellung von Lehrerstunden für Fördermaßnahmen.

Anschaffung und Einführung des „Leßman-Programms“ zur Verbesserung der Rechtschreibkompetenz der Schüler.
Evaluation am Ende des Schuljahres, aber Möglichkeit des Erfahrungsaustausches und Beratung durch schulinterne Moderatorin
 
PLANUNG: Unterrichtsentwicklung „Lehren und Lernen für die Zukunft“
a.    Fortbildungskonferenzen + Durchführung +  Evaluation, Beginn: 2. Schulhalbjahr 05/06
b.    Maßnahmen zur regelmäßigen Lesemotivation und –förderung durch Einführung von projektmäßigen Leseaktivitäten
c.    Erarbeitung und Umsetzung eines Unterrichtkonzepts zur Gesundheitserziehung mit den Teilzielen: Gesunde Ernährung, Mobilitätserziehung, Hygiene von Körper und Seele, beginnend mit einer Projektwoche im März 06 mit Unterstützung des Kreisgesundheitsamts
 
c)     Erziehung
           
03/04: Erziehungsvereinbarung als Bestandteil der Schulprogramm-Grundsätze.

Darauf abgestimmt ein Regelwerk in Form einer Schulordnung und Schul-Busregel in Abstimmung mit dem Schulträger.

Modifiziertes Streitschlichter-Modell mit ausgebildeten Kolleginnen als Mediatorinnen mit festen Zeiten.

04/05: Wegen fehlender Ressourcen ruht das Streitschlichtermodell.

Suche nach einem Präventivprogramm. Finanzielle Unterstützung durch Förderverein abgesichert. Streitfälle werden in Einzelgesprächen und
nach Maßgabe des Regelwerks geklärt, ggf. nach Rücksprache mit den Eltern (s. Erziehungsvereinbarung).
Evaluiert: Regelwerk allein reicht nicht aus. Schüler müssen durch entsprechendes Training präventiv auf Streitkultur vorbereitet werden.
PLANUNG: Durchführung des Präventivprogramms „Cool bleiben“ durch einen qualifizierten Trainer, beginnend mit Klasse 3 zu Beginn des 2.Schulhalbjahrs 05/06: 10 Doppelstunden, lehrplanintegriert im Unterricht in Reflexion mit Klassenlehrerin. Fortsetzung durch Streitschlichtermodell
 
d)     Fortbildungskonzept

Einzel- Gruppen-Gesamtfortbildungsmaßnahmen: Teilnehmende Kolleginnen betätig(t)en sich als Multiplikatorinnen, bzw. als Moderatorinnen.

02/03: Streitschlichtung / Leseförderung
03/04: Regelwerk / Neue Medien
04/05:  a) Vorstellung von Gewalt-Präventivmodellen durch versch. Anbieter/
           b) Rechtschreibförderprogramm nach B. Leßmann/
           c) Trainerinnenausbildung auf Bezirksebene: “Lehren und Lernen für die Zukunft“
06/07  (1. Hj.): Unterrichtsentwicklung nach dem Konzept „Lernen lernen“ durch c)
06/07  (2. Hj.): Planung nach Maßgabe der Durchführungsverordnung des Schulnovellierungsgesetzes der Landesregierung/
            
e)    Öffnung von Schule (Zusammenarbeit mit außerschul. Partnern)

Energiesparmodell der Stadt Herzogenrath mit Energieberatern im Sachunterricht
Medienentwicklungsplan des Schulträgers
Personal- u. Programmerweiterung im Bereich OGS durch den Träger
Aktualisierung der Homepage im Internet
 
Alle angegebenen Teilbereiche sind schriftlich dokumentiert und können eingesehen werden.
 


11. Unser Förderverein Bierstraß  („FöBi“)

Infos zum Förderverein gibt es hier
 


12. Offene Ganztagsschule (OGS)

 
Die KGS Bierstraß hat nach einem einstimmigen Beschluss der Schulkonferenz über den Schulträger die Offene Ganztagsschule (OGS) beantragt und ab dem Schuljahr 2005/06 genehmigt bekommen. Die OGS arbeitet in voller Gruppenstärke mit unverminderter Nachfrage. Sie ist unzweifelhaft eine Bereicherung für die pädagogische Arbeit an unserer Schule und nicht nur ein Betreuungsangebot zur Verwahrung von Kindern, sondern dank eines engagierten Teams eine zusätzliche Fördermöglichkeit, für manche Kinder auch in sozialer Hinsicht.

Das Konzept stützt sich auf die Richtlinien des Landes NRW zur Durchführung der OGS und beinhaltet im Wesentlichen folgendes:
 
Gebäude: Zum Zweck der Durchführung wurden zur Erweiterung fehlender Räumlichkeiten Klassenmodule (Container) auf dem Gelände des Schulgartens installiert, ca. 100 qm.
Trägerschaft: Die Schule arbeitet zusammen mit dem Verein „ Betreute Schulen e.V“ der Arbeiterwohlfahrt AWO des Kreises Aachen.
Personal: In Abstimmung mit dem Träger werden die Mitarbeiter unter Vertrag genommen. Die Schulleiterin überprüft die pädagogische Qualifikation.
Schulische Angebote: Neben den täglichen festen Angeboten, wie Hausaufgabenbetreuung gibt es verschiedene Wahlangebote, die sich im musisch-kreativen, handwerklich-technischen, motorischen und naturkundlichem Bereich bewegen.
Eine Lehrerin der Schule wird mit drei Stunden für Fördermaßnahmen eingesetzt, die sie nach Rücksprache mit den Fachlehrern individuell gestaltet.
Es wird ein verbindliches gemeinsames Mittagessen, von einer Außenküche geliefert, eingenommen.
Kosten: Die Kosten sind nach Einkommen der Eltern gestaffelt.
Zeiten: Insgesamt mit Unterricht von 8.15 Uhr bis 16.30 Uhr.

Seit einem Jahr arbeitet dieses Unternehmen sehr erfolgreich. Es wird von den Kindern und Eltern gleichermaßen akzeptiert und zeigt offensichtliche Erfolge in den Leistungen der beteiligten Kinder.
Eltern mit Betreuungs - bzw. Förderbedarf ihrer Kinder wenden sich an Frau Voit-Mit (Koordinatorin). Siehe Anschriften der Schule.
Ein schriftlicher Vertrag zwischen Eltern und Träger regelt die Modalitäten.

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13. Anhang
 
13.1. Erziehungsvereinbarung zwischen Kindern, Eltern Lehrer/innen der KGS Bierstraß


Präambel
Wir wollen unsere Schülerinnen und Schüler in einem humanen Umfeld dazu befähigen, wesentliche Kulturtechniken zu beherrschen, kreative Kräfte zu entdecken und die soziale und ökologische Kompetenz aller uns anvertrauten Kinder zu fördern. Dazu bedarf es zwingend der partnerschaftlichen Zusammenarbeit von Elternhaus und Schule.
Aus: Oberstes Leitziel des Schulprogramms der KGS Bierstraß
 
Sehr geehrte Eltern,

die neuen Richtlinien des Landes NRW, die ab diesem Schuljahr in Kraft treten, fordern u.a. in besonders klarer Sprache mehr Erziehungsverantwortung der Eltern. Für die meisten Eltern ist dies eine selbstverständliche Aufgabe. Aber leider begegnen wir mit großer Sorge dem Trend, dass einige Eltern sich dieser Verantwortung entziehen und Erziehungspflichten der „Gesellschaft“ überlassen. Teilweise ist dieses Verhalten in einer schwierigen familiären, häuslichen Ausgangssituation zu suchen, und wir sind bereit dies zu berücksichtigen. Aber gerade in solchen Fällen ist das vertrauensvolle Gespräch mit dem Erziehungspartner Schule so wichtig.

Diese Erziehungsvereinbarung wurde von der Schulpflegschaft zusammen mit dem Lehrerkollegium erarbeitet und von der Schulkonferenz verabschiedet und ist somit Teil unseres Schulprogramms.

Oberstes Ziel dieser Vereinbarung ist, dass alle Beteiligten, Eltern, Lehrer und Kinder sich über den Inhalt im Klaren sind, mit den Hauptbeteiligten, den Kindern darüber ins Gespräch kommen und  aber auch nach besten Kräften versuchen, diese Vereinbarung zu befolgen.

Eine solche Vereinbarung ist nicht wie ein Gesetzeswerk juristisch zu werten, bei Nichteinhaltung sind keine Sanktionen vorgesehen, es sei denn bei schweren Verstößen gegen das Schulpflichtgesetz oder die Allgemeine Schulordnung, die dieser Vereinbarung zu Grunde liegen.
Es ist mehr eine Sache der Ehre und des elterlichen Gewissens zum Wohle des Kindes!

 
Erziehungsvereinbarung  (Beschluss der Schulkonferenz vom 20.07. 2004)

Wir, Schüler, Eltern und Lehrer bilden zusammen die Schulgemeinschaft der Katholischen Grundschule Bierstraß der Stadt Herzogenrath. Um eine erfolgreiche Erziehung der Kinder zu gewährleisten, müssen Schule und Elternhaus zielgerichtet und aufeinander abgestimmt zusammenarbeiten. Dies ist aber nur möglich, wenn die Bereitschaft zum Lernen, bzw. die Unterstützung dazu bei allen Mitgliedern der Schulgemeinschaft vorhanden ist. Es wird nicht über Unrecht hinweggesehen, sondern aktiv und unter Anhörung aller Beteiligten etwas dagegen unternommen. Gewalt in jeder Form lehnen wir ab.

Die gesamte Arbeit wird geprägt von christlichen Bildungs- und Kulturwerten, selbstverständlich unter Berücksichtigung anderer Kulturkreise (siehe auch „oberstes Leitbild“ im Schulprogramm).
 
Wir verpflichten uns als Lehrerinnen und Lehrer,

  • für die Belange der Schülerinnen und Schüler offen zu sein und Verständnis zu zeigen für die oft schwierigen Ausgangssituationen vieler Kinder, sofern sie bekannt sind, und ihnen im Rahmen unserer Möglichkeiten Hilfen anzubieten,
  • den Unterricht gut vorzubereiten und ansprechend zu gestalten,
  • respektvoll und fair mit den Schülerinnen und Schülern umzugehen,
  • Schülerleistungen vorurteilsfrei und durchschaubar zu bewerten,
  • im Bedarfsfall kurzfristige Gespräche mit den Eltern und Schülern, eventuell unter Hinzuziehung der Schulleitung, zu ermöglichen,
  • Konsequenz und Wärme zu zeigen.

 
Wir verpflichten uns als Eltern,

  • für die Lehrerinnen und Lehrer erreichbar zu sein, die Schule als Partner für die Erziehung unserer Kinder zu verstehen, d.h. den Kontakt zur Schule zu suchen und Gesprächsangebote der Schule (Pflegschaften, Sprechtage, Mitteilungen im „Elternheft“) wahrzunehmen und davon Gebrauch zu machen,
  • Interesse für die schulische Entwicklung der Kinder zu zeigen, sie zu unterstützen und Zeit für sie zu haben,
  • dafür zu sorgen, dass regelmäßig die Hausaufgaben, möglichst an einem ruhigen Arbeitsplatz erledigt und die erforderlichen Materialien in einem ordentlichen Zustand mit zur Schule gebracht werden,
  • bei Verstößen der Kinder gegen die Schul-oder Busordnung gemeinsam mit der Schule Lösungen zu finden,
  • dass die Kinder ein ausgewogenes Frühstück erhalten und regelmäßig pünktlich zur Schule geschickt werden.

 
Wir verpflichten uns als Schülerinnen und Schüler,

  • alle Regeln ( Schul-und Busordnung, Klassenregeln) einzuhalten und Anordnungen der Lehrerinnen und Lehrer, auch des Hausmeisters und Schülerlotsen, sowie des Busfahrers zu befolgen,
  • sämtliche Unterrichtsmaterialien ( auch Sportsachen)  in einem ordentlichen Zustand mitzubringen,
  • Hausaufgaben und andere Aufgaben zuverlässig zu erledigen,
  • aufmerksam dem  gesamten Unterricht ( auch Sport- bzw. Schwimmunterricht ) zu folgen und mitzuarbeiten,
  • keine körperliche Gewalt anzuwenden und zu dulden,
  • Andere nicht mit Schimpfwörtern oder abwertenden ( fiesen ) Äußerungen zu beleidigen oder zu verletzen,
  • höflich, freundlich und hilfsbereit mit allen in der Schule umzugehen, wie es sich für ein gut erzogenes Kind gehört,
  • bei berechtigten Beschwerden diese in vernünftiger Weise vorzutragen,
  • mitzuhelfen, dass alles sauber und ordentlich bleibt, auch in den Toiletten,
  • die Finger vom Eigentum Anderer zu  lassen, nichts zu beschädigen und zu zerstören.

 
Diese Erziehungsvereinbarung wird unterschrieben,

von der Lehrerin, auch Fachlehrer der Klasse:
..............................................................................................................................

von den Eltern ( Alleinerziehend oder beide ):
................................................................................................................................

von der Schülerin oder dem Schüler:
..................................................................................................................................
 
 


13.2 Schulordnung
 
 
Schulordnung
 

Grundsätze
 
Unsere Schule ist ein Haus
des gemeinsamen Lernens und
des Zusammenlebens
 
Zusammenleben braucht Regeln, die für alle gültig sind:
Ich nehme Rücksicht.
Ich tue anderen nicht weh.
Ich mache nichts kaputt.

 

Schulordnung

 

  1. Ich gehe mit dem Klingeln in die Klasse und setze mich auf meinen Platz.
  2. Ich frühstücke im Klassenraum während der Frühstückspause.
  3. Ich spiele nicht in den Toiletten und halte sie sauber.
  4. Ich betrete das Treppenhaus nur mit besonderer Erlaubnis.
  5. Ich halte mich von den Fahrradständern und den Fahrrädern fern.
  6. Ich werfe keine Schneebälle.
  7. Ich verlasse den Schulhof erst nach Unterrichtsschluss.

 
Regeln für den Schulweg
 

  1. Ich benutze zum Überqueren der Straße die Lotsenstellen.
  2. Als Fahrschüler warte ich auf dem Busfeld auf die Busaufsicht.
  3. Ich darf mit schriftlicher Erlaubnis mit dem Fahrrad zur Schule kommen.
  4. Ich schiebe mein Fahrrad auf dem Schulhof.

 
Pausenregeln
 

  1. Ich entscheide mich am Anfang der ersten großen Pause, ob ich drinnen oder draußen spielen möchte.         
  2. Die Innenpause ist eine ruhige Pause: ich lese, male, erzähle,...im Klassenraum.
  3. Ich kann dienstags oder donnerstags in der großen Pause in der   Schülerbücherei Bücher ausleihen.
  4. Die Außenpause ist eine aktive Pause. Spielgeräte leihe ich in der Spieleausleihe aus und halte mich an den Benutzerplan.
  5. In der Regenpause kann ich in der Turnhalle spielen. Es gibt einen Plan, welche Klassen in die Turn halle dürfen.
  6. Die zweite große Pause ist für alle eine Außenpause.

 
(Anmerkung: Für die Durchführung gibt es für Lehrer und Lehrerinnen einheitliche Bestimmungen)
 
Die neue Schulordnung entstand in enger Zusammenarbeit von Eltern und Lehrern.
     

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